AGB

Erfüllungsort der Gewährleistungsansprüche ist  unsere Firmenanschrift Großaustr. 11 in 76456 Kuppenheim.

  • Elektrische oder elektronische Teile sind vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen
  • Bei B2B Rücksendungen erheben wir 15€ Wiedereinlagerungsgebühr
  • Mindestbestellwert 70€ für den Versand
  • Abholung sind während unserer Geschäftszeiten möglich, Bezahlung per Vorkasse oder Barzahlung, keine EC-Zahlung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns, der Firma Atlas4x4, Grossaustraße 11, 76456 Kuppenheim, Tel.07222-9675682, michael.dennig@atlas4x4.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster -Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlungsart eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen/Werkleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen/Werkleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen noch nicht erbrachten Dienstleistungen/Werkleistungen entspricht.

Im Übrigen sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB bei diesem Werkvertrag,

– wenn wir die Werkleistung vollständig erbracht haben, wozu auch die mangelfreie Erbringung der Werkleistung gehört,

– und mit der Ausführung der Werkleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben, mit der Ausführung der Werkleistung zu beginnen,

– und  gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Gewährleistung (Mängelhaftung)

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und bei Gebrauchtwaren 12 Monate.

Bei Mangelhaftigkeit der Sache hat Atlas4x4 hat das Recht die fehlerhafte Ware auszutauschen oder in einen mängelfreien Zustand zu versetzen. Ort der Gewährleistung ist der Firmensitz von Atlas4x4, d.h. der Gegenstand ist an diese Adresse zu verbringen.

 Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.

Garantie ist keine Gewährleistung

Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

• Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)

• Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers (Die Hersteller bieten ganz unterschiedliche Servicearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, BringIn, usw.). Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe oben. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen „Topf“. Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.