Seitenmarkierungsleuchte
Unsere Seitenmarkierungsleuchten mit Reflektor auf LED Technik erfüllen die vorgeschriebene ECE-R91, CCC/SAE/ADR/GGVS
Anschlusswerte 24V, 0,4W, 2-pol AMP Superseal Stecker, Klabellänge 500mm
Fahrzeuge ab einer Länge von 6m benötigen Seitenmarkierungsleuchten:

Wenn man die Seitenmarkierungsleuchte z.B. unter dem Aufbau montieren möchte, benötigt man den Halter Seitenmarkierungsleuchte UE1-SMLH.
1. Grundpflicht nach StVZO (§ 51a StVZO)
-
Pflicht für Nutzfahrzeuge über 6 m Länge:
Kraftfahrzeuge (außer Pkw) mit einer Länge von mehr als 6 m und ihre Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein. -
Anordnung der Leuchten:
-
Mindestens ein Reflexionskörper bzw. Seite-Markierungsleuchte im mittleren Drittel der Fahrzeuglänge.
-
Der vorderste Leuchtkörper darf höchstens 3 m vom vorderen Fahrzeugende entfernt sein.
-
Der Abstand zwischen zwei nebeneinanderliegenden Leuchten darf nicht mehr als 3 m betragen.
-
Der hinterste Leuchtkörper darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Fahrzeugende entfernt sein.
-
Die Höhe über der Fahrbahn darf max. 900 mm betragen (für Reflexionskörper).
-









